27.08.2020 | In der Textil- und Bekleidungsbranche vergüten die Arbeitgeber den Nachtzuschlag je nach regelmäßiger oder unregelmäßiger Nachtschicht oft unterschiedlich – dem wird durch neue tarifliche Regelungen in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland nun ein Riegel vorgeschoben. Im Saarland kommen auch zusätzliche Urlaubstage hinzu.